Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
Hat die Europäische Union mit der Richtlinie 94/9/CE ATEX (in Italien mit Präsidialerlass Nr. 126 vom 23. März 1998 umgesetzt und seit dem 1. Juli 2003 in Kraft) die notwendigen Sicherheitsanforderungen für alle Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen festgelegt. Die Richtlinie verdankt ihren Namen den Worten ATmosphères EXplosibles (ATEX) und soll den freien Verkehr von Produkten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft durch die Festlegung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gewährleisten.
Am 29. März 2014 wurde die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, die die bisherige mit Wirkung zum 20. April 2016 aufhob.
In Italien wurde diese Richtlinie durch den Gesetzeserlass Nr. 85 vom 19. Mai 2016 umgesetzt (in Deutschland mit Drucksache 499/15 vom 15. Oktober 2015, in Frankreich mit Dekret 2015-799 vom 1. Juli 2015, in Spanien mit Königlichem Dekret Nr. 144/2016 vom 8. April 2016).
Wie bei der vorherigen Richtlinie besteht das Ziel der Richtlinie darin, den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern, Unternehmen und Verbraucher zu schützen und die Gesetze der Mitgliedstaaten zu harmonisieren Im Einzelnen bezieht sich die Richtlinie auf Geräte und Schutzsysteme, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Begriffserklärung:
Darüber hinaus wird die Norm auch auf alle Sicherheits-, Steuer- und Regelgeräte ausgedehnt, die nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, aber für den Betrieb von Explosionsschutzanlagen notwendig sind.
Die neue Richtlinie hat keine besonderen Änderungen am technischen Inhalt der Richtlinie 94/9/EG bewirkt, aber sie hat die Verpflichtungen der verschiedenen Akteure bei der Herstellung und Vermarktung von Produkten, die in explosionsgefährdeten Bereichen installiert werden sollen, klarer dargelegt und sich damit an den neuen Rechtsrahmen (Beschluss 768/2008/EG) angepasst.
Nachfolgend sind einige der wichtigsten Änderungen aufgeführt, die durch die Richtlinie 2014/34/EU im Vergleich zur vorherigen 94/9/EG vorgenommen wurden.
Der neue Rechtsrahmen (NLF), auch bekannt als Warenpaket 2008, wurde vom Rat am 9. Juli 2008 angenommen und am 13. August 2008 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie bringt wichtige Innovationen für den freien Warenverkehr auf dem Markt der Europäischen Union mit sich, da sie die Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt stärkt und die Aufsichtsregeln verbessert, um den Verbraucherschutz zu verbessern. Im Detail besteht sie aus den folgenden beiden Verordnungen und Entscheidungen:
Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU enthält eine detaillierte Überarbeitung der bestehenden Definitionen und legt insbesondere die Unterschiede zwischen den verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten fest:
Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen Richtlinie im Amtsblatt.
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